Foto: Chevrolet / © GM Corp.
Steuergünstigstes Modell in DeutschlandLaut Kfz-Steuervergleich des ADAC ist der Chevrolet Matiz ab dem 1. Juli 2009 das steuergünstigste Auto auf dem deutschen Markt. Mit einem Hubraum von 796 ccm und CO2-Emissionen unter der zulässigen Höchstmenge von 120 g/km fallen beim Matiz 0,8 und Matiz 0,8 EcoLogic (107g/km) gerade mal 16 Euro Steuern im Jahr an1. Alle Neuzulassungen profitieren außerdem von dem bereits im November 2008 beschlossenen befristeten Kfz-Steuervorteil2. Doch auch andere Chevrolet-Modelle können sich sehen lassen. Der Chevrolet Aveo 1,2 EcoLogic zählt mit je 118 g/km und 24 Euro Kfz-Steuer pro Jahr ebenfalls zu den Spitzenreitern der günstigen und gleichzeitig umweltfreundlichen Autos. Das große Interesse an vernünftiger Mobilität spiegeln auch die aktuellen Verkaufszahlen wider: Im Februar wurden 3.027 Chevrolet neu zugelassen, dies ist eine Steigerung von 103 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat. Besonders der Absatz der Modelle Matiz und Aveo ist überproportional gestiegen. Foto: Chevrolet / © GM Corp. Jürgen Keller, Geschäftsführer Chevrolet Deutschland erklärt: „Chevrolet Deutschland ist mit seinen Kleinwagen im Preis-Leistungs-Verhältnis und beim Thema Umwelt perfekt aufgestellt. Wir freuen uns, dass wir vor allem mit dem Matiz, aber auch mit dem Aveo, Kunden ansprechen können, die diese Vorteile für sich nutzen möchten. Darüber hinaus freuen wir uns sehr auf die Markteinführung unseres Chevrolet Cruze. Der Cruze ist in außergewöhnliches Fahrzeug mit starkem und hochwertigem Charakter und gefälligen Proportionen, der bei unseren Kunden großen Anklang finden wird.“ 1 Die Steuerbelastung hängt von den folgenden zwei Faktoren ab: So sieht die neue Kfz-Steuer einen Sockelbetrag in Abhängigkeit der Hubraumgröße vor. Bei Benzinern beträgt er 2 Euro pro angefangenen 100 ccm Hubraum, bei Diesel-PKW liegt der Sockelbetrag bei 9,50 Euro pro angefangenen 100 ccm Hubraum. Des Weiteren ist die Menge des CO2-Austoßes relevant. Eine Basismenge Kohlendioxid bleibt steuerfrei. Dieser Freibetrag liegt bis Ende 2011 bei 120g/km CO2, ab 2012 bei 110g/km und ab 2014 bei 95g/km. Jedes weitere Gramm CO2-Ausstoß über diesen Basismengen wird mit 2 Euro berechnet. 2 Ab dem 1. Juli 2009 gilt die neue Kfz-Steuerregelung. Im Rahmen des Konjunkturpakets I profitiert jeder Kunde von einem befristeten Kfz-Steuervorteil: Für alle neu zugelassenen Fahrzeuge, die im Zeitraum zwischen dem 05. November 2008 und 30. Juni 2009 und mit Euro 4 ausgestattet sind, gilt eine einjährige Befreiung von der Kfz-Steuer. Für Pkw mit der Abgasnorm Euro 5 oder Euro 6 verlängert sich die Steuerbefreiung auf maximal zwei Jahre. Nach Ablauf der Steuerfreistellung wird dann berechnet, ob die alte oder neue Kfz-Steuerregelung für den Fahrzeughalter günstiger ist. |
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